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   OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21   

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https://dejure.org/2021,38747
OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21 (https://dejure.org/2021,38747)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2021 - 17 W 12/21 (https://dejure.org/2021,38747)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2021 - 17 W 12/21 (https://dejure.org/2021,38747)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Sachverständigenablehnung wegen mangelnder Sorgfalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 406 ZPO ; § 42 ZPO
    Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    § 406 ZPO ; § 42 ZPO
    Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelnde Sorgfalt ist kein Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung: Tatsachen im Gutachten unvollständig - Ist der Sachverständige deshalb befangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21
    Das Ablehnungsgesuch ist rechtzeitig gemäß § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO innerhalb der Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 12, juris) gestellt.

    Dieser Vorwurf vermag aber vorliegend nicht die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, weil er nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris).

  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21
    In diesem Zusammenhang können Negativäußerungen über eine Prozesspartei die Voreingenommenheit begründen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1981 - IVa ZR 108/80 -, Rn. 19, juris); ebenso können einzelfallbezogen das Überschreiten des Gutachtenauftrags oder eine parteilastige Beweiswürdigung und das Nichtoffenbaren herangezogener Beweisunterlagen zu einer Voreingenommenheit beitragen (vgl. i. e. Scheuch in: BeckOK ZPO, Stand 1. März 2021, Rn. 24.2 f.,.
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21
    Es ist allein maßgeblich, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 -, Rn. 5, juris), wobei mehrere Gründe, die für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermögen, in ihrer Gesamtheit die notwendige Überzeugung vermitteln können (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 1 W 1010/05 -, Rn. 11, juris; Huber: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., Rn. 4, § 406 ZPO).
  • OLG München, 04.07.2005 - 1 W 1010/05

    Besorgnis der Befangenheit bei Gesamtschau mehrerer Kleinigkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21
    Es ist allein maßgeblich, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 -, Rn. 5, juris), wobei mehrere Gründe, die für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermögen, in ihrer Gesamtheit die notwendige Überzeugung vermitteln können (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 1 W 1010/05 -, Rn. 11, juris; Huber: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., Rn. 4, § 406 ZPO).
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